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Ein Dreirad ist üblicherweise ein Fahrzeug mit drei Rädern. Zulassungsrechtlich werden in Deutschland jedoch auch vierrädrige Fahrzeuge als Dreiräder bezeichnet, wenn ein Räderpaar als Zwillingsrad ausgeführt oder der Abstand zwischen der Mitte der beiden Reifenaufstandsflächen nicht größer als 465 Millimeter ist.
Bei einem Kinderdreirad wird meist das einzelne Vorderrad sowohl gelenkt als auch mit Pedalen direkt, also ohne Kette angetrieben. Zudem haben viele Kinderdreiräder hinten eine Haltestange für eine Begleitperson. Bei einigen Modellen können die Kinder außerdem angeschnallt werden.
Bei Fahrrädern sind Dreiräder durchaus gebräuchlich, Fahrradtaxis werden in Großstädten gern als Taxiersatz benutzt. Lastenfahrräder sind manchmal als Dreirad ausgebildet, Fahrräder für Behinderte mit motorischen Störungen ebenfalls. Viele Dreiräder werden als Liegedreiräder gebaut.
Diese umfangreiche Patentsammlung lässt Sie eintauchen in die Welt der Dreiräder.
Auf Sie wartet ein Riesenfundus an Ideen, detaillierten Beschreibungen und technischen Patentzeichnungen zum Nachbauen. Faszinierende Technik pur!
Dreiräder: Eine Sammlung von 453 Patenten auf 4177 DIN A4 Seiten
Nominalwert: EUR 1586.- (offizieller Preis für Patentrecherchen bei 3,50 Euro/Patent)
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